Corona: Gottesdienstbesuch Schutzkonzept (aktualisiert)

Freitag, 24. April 2020

Seit dem 25. April ist es wieder möglich, dass wir Gottesdienste in unseren Kirchen feiern können. Es gilt die normale Gottesdienstordnung (für aktuelle Veränderungen bitte die Vermeldungen beachten). Allerdings sind dabei gewisse Auflagen zu beachten.

Die genauen Vorgaben des Generalvikars bzw. eine kurze Zusammenfassung für jedes Gemeindemitglied finden Sie hier.

Die anfangs geltende Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 30 wurde inzwischen modifiziert und ist abhängig von der Größe der Kirche (Mindestabstände müssen eingehalten werden).

Auch Gemeinderäume können unter Auflagen wieder genutzt werden.

Selbstverständlich gelten auch die sonst üblichen Hygieneregeln.