Gremienwahlen am 12./13. Juni

Sonntag, 30. Mai 2021

Kandidatenliste Kirchenvorstand

Kandidatenliste Kirchenortrat

Wann kann gewählt werden?
Am 12. und 13. Juni besteht jeweils zu den Gottesdiensten in den Kirchorten die Möglichkeit zu wählen.

Wer darf den Kirchenvorstand wählen?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Pfarrei, die das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben und seit mindestens 6 Monaten im Pfarreigebiet ihre Hauptwohnung haben.

Wer darf den Kirchortrat wählen?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Kirchortes, die das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben sowie diejenigen, deren kirchliche Heimat dieser Kirchort ist.

Briefwahl
Zum Schutz der Gesundheit soll verstärkt die Möglichkeit der Briefwahl genutzt werden. Der Antrag für die Zusendung der Briefwahlunterlagen liegt in den Kirchen aus, kann beim Wahlvorstand angefordert werden oder steht zum Download als pdf-Datei auf unserer Homepage zur Verfügung. Bis zum 12.06. müssen die Stimmzettel in den Briefkästen der Kirchorte sein.

Antrag Briefwahl Kirchenvorstand

Antrag Briefwahl Kirchenortrat

Wahlergebnis
Der Wahlvorstand zählt die Stimmen nach der Wahl aus, stellt die gewählten Kandidaten fest und veröffentlicht das Ergebnis innerhalb einer Woche.