Corona: Gottesdienstbesuch Schutzkonzept (ab 08.11.2020)

Montag, 2. November 2020

Zu den bereits seit 01.05.2020 geltenden Maßnahmen gilt ab 08.11.2020 ergänzend die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch auf Sitzplätzen während des ganzen Gottesdienstes.

1. Der Zugang zu den öffentlichen Gottesdiensten wird begrenzt. Die Zahl der zugelassenen Gottesdienstbesucher in geschlossenen Räumen darf die vorgeschriebene Zahl entsprechend der Raumgröße nicht überschreiten. Gottesdienstvorsteher und alle, die Dienste übernehmen, sind als Teilnehmende zu zählen.

2. Der Zugang zur Kirche wird von Ordnern geregelt. Diese erfassen die Zahl der Gottesdienst- besucher und kontrollieren die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes. Haushaltsgemeinschaften werden beim Gottesdienstbesuch nicht getrennt, aber jede Person einer Haushaltsgemeinschaft zählt bzgl. der möglichen Gesamtzahl der Gottesdienstbesucher.

3. Der vorgeschriebene Abstand ist mindestens 1,5 m in jede Richtung.

4. Auch beim Betreten oder Verlassen der Kirche muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden und der Abstand gewahrt bleiben. Vor dem Gebäude dürfen sich keine Gruppen bilden.

5. Von der Teilnahme am Gottesdienst auszuschließen sind Menschen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen, soweit dies durch Sichtkontrolle beim Zutritt erkennbar ist. Im Zweifel ist der Zutritt nicht gestattet. Darüber entscheidet der Ordner.

6. Die Teilnahme am Gottesdienst geschieht auf eigene Gefahr.

7. Menschen, die zu einer Corona-Risikogruppe gehören, werden aus Gründen des Selbstschutzes dringend gebeten auf den Gottesdienstbesuch zu verzichten.

8. Weitgehend wird auf den Gemeindegesang verzichtet. Auf musikalische Begleitung durch Chor oder Orchester wird verzichtet.

9. Auf Zeichen beim Friedensgruß per Handschlag, Umarmen etc. wird weiterhin verzichtet.

Die Dispens von der Erfüllung des Sonntagsgebotes bleibt bis auf weiteres erteilt.